Es ist eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen jeder Unternehmensgründung in der Schweiz: GmbH oder AG? Beide sind Kapitalgesellschaften, beide bieten Haftungsschutz, beide werden steuerlich identisch behandelt. Und trotzdem gibt es Unterschiede, die im Alltag — und spätestens beim ersten Investor oder beim Verkauf — entscheidend werden.

In diesem Beitrag vergleichen wir die beiden Rechtsformen Punkt für Punkt, werfen einen kurzen Blick auf die Einzelfirma als Alternative und geben Ihnen am Ende eine klare Entscheidungshilfe.

Die Gemeinsamkeiten vorweg

Bevor wir zu den Unterschieden kommen: GmbH und AG haben mehr gemeinsam, als viele denken.

  • Eigene Rechtspersönlichkeit: Beide sind juristische Personen. Die Gesellschaft schliesst Verträge ab, klagt und haftet — nicht Sie persönlich.
  • Haftungsbeschränkung: Ihr Privatvermögen ist grundsätzlich geschützt. Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
  • Identische Besteuerung: Gewinn- und Kapitalsteuer sind für GmbH und AG exakt gleich. Steuerlich gibt es keinen Grund, die eine der anderen vorzuziehen.
  • Gründung: Beide werden öffentlich beurkundet und im Handelsregister eingetragen, beide können von einer einzelnen Person gegründet werden.
  • Revisionspflicht: Kleine Gesellschaften können bei beiden Rechtsformen auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out bei weniger als 10 Vollzeitstellen).

Die Entscheidung fällt also nicht bei Steuern oder Haftung — sondern bei Kapital, Anonymität, Übertragbarkeit und Aussenwirkung.

Die Unterschiede im Detail

1. Kapitalbedarf

GmbH: Mindeststammkapital CHF 20'000, vollständig einzubezahlen (Liberierung zu 100 %).

AG: Mindestaktienkapital CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen.

Der Einstieg in die AG ist also faktisch ab CHF 50'000 flüssiger Mittel möglich — aber Achtung: Für den nicht einbezahlten Teil haften die Aktionäre im Konkursfall nach. Wer das Kapital knapp kalkuliert, startet mit der GmbH deutlich schlanker.

2. Anonymität und Publizität

Hier liegt der vielleicht wichtigste praktische Unterschied:

GmbH: Alle Gesellschafter sind mit Name, Wohnort und Stammanteil im Handelsregister öffentlich einsehbar. Jede Übertragung von Stammanteilen wird publiziert.

AG: Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister. Nur der Verwaltungsrat ist öffentlich. Wer hinter der Gesellschaft steht, bleibt gegen aussen diskret (intern bestehen selbstverständlich Meldepflichten, u. a. zur Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen).

Für viele Unternehmer mit Diskretionsbedürfnis — etwa bei mehreren Beteiligungen oder aus privaten Gründen — ist dieser Punkt allein schon ausschlaggebend für die AG.

3. Übertragbarkeit der Anteile

GmbH: Die Abtretung von Stammanteilen erfordert Schriftform und grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, zudem die Anmeldung beim Handelsregister. Das ist gewollt schwerfällig — die GmbH ist als personenbezogene Gesellschaft konzipiert.

AG: Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar. Ein Aktienkauf kann formfrei abgewickelt werden (bei Namenaktien per Indossament bzw. Zession). Einschränkungen sind über Vinkulierung und Aktionärbindungsverträge möglich, aber die Grundmechanik ist auf Handelbarkeit ausgelegt.

Konsequenz: Wer Investoren aufnehmen, Mitarbeiterbeteiligungen ausgeben oder das Unternehmen später verkaufen will, fährt mit der AG strukturell besser. Praktisch jede Finanzierungsrunde mit professionellen Investoren findet in einer AG statt — viele Startups gründen als GmbH und wandeln später um, was möglich, aber mit Aufwand und Kosten verbunden ist.

4. Organisation und Organe

GmbH: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung. Es gilt das Prinzip der Selbstorganschaft — die Gesellschafter führen die Geschäfte grundsätzlich selbst. Schlank und unkompliziert für inhabergeführte Betriebe.

AG: Generalversammlung, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Die AG trennt Eigentum (Aktionäre) und Führung (VR) sauber — das ist bei mehreren Beteiligten oder externen Kapitalgebern ein klarer Governance-Vorteil.

Bei beiden gilt: Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Für ausländische Gründer lässt sich das über ein Verwaltungsrats- bzw. Geschäftsführungsmandat lösen.

5. Image und Aussenwirkung

So unfair es klingt: Die Rechtsform sendet Signale. Die AG gilt im Geschäftsverkehr als die «grosse», etablierte Form — bei Banken, internationalen Geschäftspartnern und im B2B-Umfeld geniesst sie tendenziell mehr Gewicht. Die GmbH wird als solide KMU-Form wahrgenommen, wirkt aber bei grossen Deals gelegentlich «kleiner», als das Unternehmen tatsächlich ist.

6. Kosten

Die Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Beratung) liegen bei beiden Formen in einer ähnlichen Grössenordnung; die AG ist wegen des höheren Kapitals und teils höherer Gebühren etwas teurer. Im laufenden Betrieb nehmen sich beide wenig — die Buchführungs- und Revisionsvorschriften sind identisch.

Übersichtstabelle

Kriterium GmbH AG
Mindestkapital CHF 20'000 (voll einbezahlt) CHF 100'000 (min. CHF 50'000 einbezahlt)
Anonymität der Eigentümer Nein — öffentlich im HR Ja — nur VR ist öffentlich
Übertragung der Anteile Formell, HR-Eintrag, i.d.R. Zustimmung nötig Frei übertragbar
Investoren-/Verkaufstauglichkeit Eingeschränkt Hoch
Organe Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung GV, Verwaltungsrat, GL
Besteuerung Identisch Identisch
Image Solides KMU Etabliert, international

Und die Einzelfirma?

Der Vollständigkeit halber: Die Einzelfirma ist gratis und formlos gegründet — aber Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen, der Firmenname muss Ihren Nachnamen enthalten, und ab CHF 100'000 Umsatz besteht Eintragungspflicht ins Handelsregister. Für nebenberufliche Tätigkeiten und risikoarme Ein-Personen-Betriebe in Ordnung — für alles mit Wachstumsambition, Vertragsrisiken oder Mitarbeitenden raten wir zur Kapitalgesellschaft.

Unsere Entscheidungshilfe

Wählen Sie die GmbH, wenn:

  • Sie mit begrenztem Startkapital gründen (ab CHF 20'000),
  • Sie das Unternehmen allein oder im kleinen, stabilen Kreis führen,
  • kein kurzfristiger Investoreneinstieg oder Verkauf geplant ist,
  • Ihnen die Publizität Ihrer Beteiligung egal ist.

Wählen Sie die AG, wenn:

  • Sie als Eigentümer anonym bleiben möchten,
  • Investoren, Mitarbeiterbeteiligungen oder ein späterer Verkauf (Exit) realistisch sind,
  • Sie international auftreten und maximale Reputation wollen,
  • das Kapital von mindestens CHF 50'000 (besser CHF 100'000) vorhanden ist.

Faustregel: Die GmbH ist die richtige Form für das inhabergeführte KMU. Die AG ist die richtige Form, sobald Kapital, Diskretion oder ein Exit eine Rolle spielen. Und wenn Sie unsicher sind: Eine spätere Umwandlung von der GmbH in die AG ist nach Fusionsgesetz möglich — aber es ist günstiger, von Anfang an richtig zu wählen.

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